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Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII,
sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII und
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII


In diesen Hilfen unterscheiden wir klar zwischen Betreuungshilfen als Hilfe für ein Kind oder einen Jugendlichen unter Berücksichtigung seiner familialen Bezüge und Sozialpädagogischer Familienhilfe als Hilfe für alle Familienmitglieder.

Grundsätzlich richten wir einen systemischen Blick auf die Familie und setzen an am Selbsthilfepotential der betreuten Eltern, Kinder und Jugendlichen. Wir aktivieren bei den Klientinnen und Klienten oft verborgene Möglichkeiten und Kompetenzen und nutzen diese zur Problembewältigung.

Grundgedanken unserer Arbeit sind:
· Was geschehen ist und was geschieht soll tiefer verstanden werden,
  denn Verstehen ermöglichst Veränderung
  (verstehensorientierter Ansatz).
· Wünsche, Interessen und Ziele aller Beteiligten müssen geklärt werden,
  denn nur wer weiß, was er erreichen will, erschließt sich
  neue Handlungsmöglichkeiten (lösungsorientierter Ansatz).
· Wer in Konflikten und Krisen schnelle und konkrete Unterstützung
  erfährt und den Sinn und das Muster von Konflikten und Krisen erkennt,
  kann eingefahrene Muster des Scheiterns überwinden
  (Ansatz produktiver Konfliktnutzung und Krisenhilfe).

Gemeinsam suchen wir mit den Beteiligten nach Wegen und Möglichkeiten neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Diese Hilfen stärken den Familienverbund und vermeiden die Trennung von Familien bzw. verkürzen notwendige Trennungszeiten.
Zu Freizeit-, Erholungs-, Bildungs- und Beratungsangeboten im Wohn- und Lebensumfeld stellen wir Verknüpfungen her, um Verselbständigung und soziale Anbindung zu unterstützen.

Die ambulanten Hilfen ergänzen wir durch unser Clearing-Angebot, das Familien bei der Klärung ihrer aktuellen Problem- und Konfliktlage unterstützt und gemeinsam mit ihr einen Hilfevorschlag entwickelt.



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