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Ambulante Psychotherapie nach § 27.3 SGB VIII
Die ambulante Psychotherapie bietet Förderung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die unter seelischen und damit verbundenen körperlichen Beeinträchtigungen leiden, die ihnen die Teilhabe am sozialen Leben erschweren und die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit stören.
Als Hilfe zur Erziehung umfasst die ambulante Psychotherapie immer auch die Beratung der Eltern oder anderen Bezugspersonen. Nur so kann gewährleistet werden, dass dauerhaft günstige, verlässliche und förderliche Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.
Ziele der ambulanten Psychotherapie sind der Abbau von Verhaltensstörungen und Problemen, die die familiäre, schulische und berufliche Integration beeinträchtigen, sowie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
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